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Corona-News und FAQ
Was bedeutet die generelle Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen?
  • Beim Betreten des Schulgekändes muss die gesamte Zeit eine MNB getragen werden. Ausnahmen sind zum Essen und Trinken möglich. Es ist auf dem Hof auch möglich, die MNB abzusetzen, aber nur dann, wenn die Abstandsregel von 1,50 m eingehalten wird.
  • Eine Befreiung vom Tragen einer MNB darf nur ein Facharzt, z.B. Pneumologe, aussprechen. Ärtzliche Atteste von Hausärzten dürfen nicht anerkannt werden. Aus dem Antrag auf Befreiung muss eindeutig hevorgehen, warum eine MNB nicht getragen werden kann.
  • Die MNB ist in der Corona-Eindämmungsverordnung auch genau definiert: es muss eine textile Bedeckung von Mund und Nase erfolgen. Damit sind Visiere nicht als MNB zugelassen.
Wer muss in Quarantäne?

In Quarantäne müssen diejenigen Personen, die im direkten, mind. 15 minütigen Kontakt zu einer infizierten Person standen oder/und sich längere Zeit in einem ausreichend nicht-belüfteten Raum mit dieser Person befunden haben. Diese Personen nennt man Erstkontakte. Deren Kontaktdaten müssen dem Gesundheitsamt zum Zwecke der Nachverfolgung übermittelt werden.

Wer kann die Quarantäne aussprechen?

Nur das Gesundheitsamt - kein Arzt, kein Schulleiter, vor allem keine Eltern oder man selbst.

Muss ich mich jetzt testen lassen, wenn ich in Quarantäne bin?

Das ist sehr unterschiedlich - das entscheidet das Gesundheitsamt. Wenn getestet werden soll, dann wird es zentrale Termine des Gesundheitsamtes in der Schule geben. Die Testung erfolgt schmerzlos und schnell und die Ergebnisse liegen in der Regel am Folgetag vor.

Muss ich am Unterricht teilnehmen, wenn es in der Familie oder Bekanntschaft eine positiv getestete Person gibt?

Ja und nein! Die Quarantäne bezieht sich nur auf Erst-Kontakte. Wer direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, zählt als Erstkontakt und muss in Qurantäne. Wenn man aber nur über Dritte Kontakt hatte, also z.B. der Kollege meiner Mutter, der ist schul- bzw. dienstverpflichtet. Über Ausnahmen kann nur das Gesundheitsamt entscheiden.

Was sind Risiko-Patienten und wer schätzt das ein?

Risiko-Patienten sind solche Personen, die Vorerkrankungen besitzen, bei denen eine Corona-Infektion wesentliche Auswirkungen haben könnten. Diese Vorerkrankungen müssen durch einen Facharzt nachgewiesen werden. In der Regel gelten Asthmatiker oder Personen mit Krebs-Erkrankungen als Risiko-Personen. Nur wenige Arzt-Gruppen dürfen dann entscheiden, ob ein Schulbesuch nicht möglich ist. Bei Beschäftigten bedarf es dann auch noch einer amtsärtzlichen Stellungnahme.

Wie bekomme ich Aufgaben..., wenn ich mich in Quarantäne befinde?

Einzelne Quarantäne-Schüler*innen gelten als krank, d.h. sie kontaktieren bitte ihre Mitschüler*innen und ggf. Fachlehrkräfte.
Erst wenn eine gesamte Lerngruppe ausfällt, kann das schulisch angeleitete Lernen von zu Hause durch die Schule organisiert werden. Die Aufgaben kommen in der Regel über ISERV.


Wichtige Informationsquellen
Rechtsgrundlagen

Alle notwendigen Grundlagen findet man auf den Seiten des Berliner Senats. Für die Schule sind dabei insbesondere wichtig:

  • SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
  • Verordnung über die Anforderungen an ein Schutz- und Hygienekonzept an Schulen während der Covid-19-Pandemie (Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung – SchulHygCoV-19-VO)
  • Handlungsrahmen im Schuljahr 2020/2021
  • schulinterne Hygieneplan