Freistellung - Was tun, wenn Ihr Kind vom Unterricht freigestellt werden muss?

Da unsere Schülerinnen und Schüler der Schulpflicht unterliegen, sind Freistellungen im Vorfeld zu beantragen.

Dies kann erforderlich sein für dringende Besuche von Spezialärzten, bei besonderen Anlässen, wie familiäre Angelegenheiten oder für Bewerbungstermine.
(Bemerkung: Besuche bei Allgemeinmedizinern sind i. d. R. nach außerhalb des Unterrichts planbar)

Anträge sind bitte schriftlich zu richten an:

Bitte beachten Sie, dass es sich um Anträge, nicht um Mitteilungen handelt. Diese können in begründeten Fällen auch abgelehnt werden. Deshalb ist es notwendig, den Antrag vor der geplanten Fehlzeit und längerfristig zu stellen.

Längerfristige Befreiungen vom Sportunterricht dürfen nur Spezial-Ärzte aussprechen. Aber auch hier gilt eine Teilnahmepflicht am Unterricht, denn die Sportnote bestimmt sich nicht nur aus sportlichen Leistungen. Die Entscheidung über eine Freistellung trifft ausschließlich die Schulleitung.

Schlechte Beispiele

Auch hier hilft: Reden Sie mit uns - am besten im Vorfeld.