Lernförderung

Seit Jahren besteht die Möglichkeit, dass einkommensschwache Familien Hilfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder erhalten können. Das bedeutet, dass diese Kinder z.B. Unterstützung für das Essen, für Fahrkarten, Eintrittskarten, Klassenfahrten und sogar bei unserem Kooperationpartner Studienkreis kostenlose Nachhilfe-Stunden erhalten können. Dazu benötigen Sie aber einen "berlinpass"?

Wer bekommt den "berlinpass"?

Den Pass bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:

Wie lange gilt der Pass?

Der berlinpass ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) bzw. zwölf Monate. Anschließend kann er bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.

Wo bekomme ich den "berlinpass"?