Lernmittel

Lernmittel, insbesondere Schulbücher, begleiten Ihr Kind im Unterricht und bei den Hausaufgaben. Sie werden in der weiterführenden Schule teils von der Schule zur Verfügung gestellt und teils von den Eltern selbst finanziert. Es ist wünschenswert und wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Lernmittel wertschätzen und sie pfleglich behandeln. In den ersten Schulwochen werden wir für einige Fächer weitere Hinweise auf Lehrwerke veröffentlichen, die wir in der Schule nutzen.

Hier finden Sie die Bücherlisten für das Schuljahr 2019/20:

Wir empfehlen Ihnen auch, diese Unterrichtsmittel gebraucht zu erwerben. Die Kosten können damit drastisch reduziert werden. Zahlreiche Anbieter finden Sie dazu im Internet.

Lernmittelfreiheit und Eigenanteil

Der Besuch einer öffentlichen Schule ist für Ihr Kind in Berlin kostenlos. Für den Unterricht erforderliche Lernmittel werden von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt. Dies gilt allerdings mit der Einschränkung, dass Sie sich an der Beschaffung von Lernmitteln beteiligen müssen. Pro Schuljahr beträgt der Eigenanteil maximal 100,00 Euro bezogen auf den Neuwert. Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel werden Ihrem Kind weiterhin kostenfrei von der Schule zur Verfügung gestellt.

Unser Logbuch

Sie sind sicher gewohnt, Ihrem Kind ein Hausaufgabenheft zu kaufen. Wir bitten Sie, dies NICHT zu kaufen, denn wir verwenden ein eigenes Schultagebuch, das wertvolle Informationen über das Schulleben zusammenfasst und gleichzeitig als Hausaufgabenheft dient. Dieses sogenannte Logbuch lassen wir nur für unsere Schule drucken. Die entstehenden Kosten werden ohne Gewinn direkt an die Eltern weitergeleitet. Das Logbuch kostet ca. 7,00 Euro. Die Klassenleitungen sammeln zentral das Geld in der ersten Schulwoche ein; alternativ kann das Logbuch im Sekretariat erworben werden. Es steht Ihnen aber selbstverständlich auch frei, ein eigenes Hausaufgabenheft zu erwerben.

Lehr- und Lernmittel

Lernmittel sind Unterrichtsmittel, die überwiegend individuell und eigenverantwortlich von den Schülerinnen und Schülern im Unterricht verwendet werden. Darüber hinaus kommen Lernmittel bei der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zum Einsatz.

Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils

Wer öffentliche Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, BAföG-Leistungen oder Leistungen für Asylbewerber) bezieht, ist von der Zahlung des Eigenanteils befreit. In diesem Fall stellt die Schule nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung alle benötigten Lernmittel vollständig und kostenfrei zur Verfügung. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die sich in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform befinden. Bei Beschädigungen der Leihwerke müssen diese - allerdings zum Neuanschaffungswert - ersetzt werden.

Die Voraussetzungen für die Befreiung müssen am 1. August des Jahres (Schuljahresbeginn) erfüllt sein.

Nachweis über eine Berechtigung zur Befreiung

Nachweise über den Bezug einer öffentlichen Sozialleistung müssen der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien vorgelegt werden. Das kann auch durch Vorlage des "berlinpass-BuT" geschehen. Der Anspruch erlischt, wenn die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Unterrichts nachgereicht werden (§ 7 Abs. 4 LernmittelVO).

Zur Wahrung des Datenschutzes ist der Originalnachweis möglichst in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Die Berechtigung wird überprüft und der Nachweis danach umgehend zurückgegeben.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier auf den Seiten der Senatsbilungsverwaltung