Bitte informieren Sie uns am ersten Krankheitstag bis 7:45 Uhr.
Nutzen Sie bitte in 1. Linie das Formular im unteren Bereich dieser Seite, nicht das Telefon. Sie helfen damit, die Erreichbarkeit der Schule zu sichern.
Beachten Sie unbedingt, dass eine Benachrichtigung per Telefon oder Mail nicht die notwendige schriftliche Entschuldigung bzw. das ärztliche Attest ersetzt!
Bitte geben Sie die voraussichtliche Krankheitsdauer an.
Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag nach der Rückkehr in die Schule abgeben werden! Später eingereichte Entschuldigungen werden nicht anerkannt. (AV Schulbesuchspflicht)
An Tagen von angekündigten Leistungsnachweisen (Klassenarbeiten, Referate, etc.) ist immer ein ärtzliches Attest vorzulegen! Ohne Attest gilt die Klassenarbeit oder der Leistungsnachweis als nicht erbracht und wird mit einer 6 bewertet.
Bei ansteckenden Krankheiten besteht eine Meldepflicht gegenüber der Schule. Ein Schulbesuch ist NICHT möglich.
Falls etwas während des Schultages geschieht:
werden Sie telefonisch benachrichtigt, um ggf. das Kind abzuholen,
werden wir bei ernsten Unfällen den Notarzt und die Erziehungsberechtigten benachrichtigen.
Krankmeldung an die Schule
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Angaben und Widerspruchsrechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.