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Schüler, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann - auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen - die Prüfung freiwillig ableisten, um einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.
Für den MSA werden die Noten (nicht Notenpunkte!) auf E-Niveau, für den eBBR werden alle Noten auf GR-Niveau berechnet.
Auch bei diesem Abschluss gilt: das Bestehen hängt von zwei wesentlichen Kriterien ab: (1) den Jahresnoten und (2) den Prüfungsergebnissen.
Die Jahrgangsnoten für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle mindestens 4 sein. Eine 5 als Leistungsausfall ist aber zulässig. Bei zwei Noten 5 muss ein Ausgleich in zwei anderen Fächern durch jeweils mindestens einer 3 vorliegen. Ist davon eine 5 in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache), muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen. Eine 6 muss durch zweimal Note 2 ausgeglichen werden.
Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil:
Wer den Jahrgangsteil nicht bestanden hat, kann für diesen Teil eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen. Hierfür gelten folgende Regeln: Diese Nachprüfung ist nur in einem Fach (außer Sport) möglich und das Ziel muss durch Verbesserung einer Leistung um eine Notenstufe erreichbar sein.
Die Prüfung findet in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Außerdem müssen die Schüler eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.
Bei den Prüfungsnoten müssen die Schüler mindestens eine 4 erreichen, um den Prüfungsteil zu bestehen. Höchstens eine Note 5 kann durch mindestens eine Note 3 in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden. Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat die Möglichkeit, mit einer Nachprüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.
Wer die Anforderungen für einen der beiden Abschlüsse nicht erfüllt, erhält als Schulabschluss die nach der 9. Klasse erworbene Berufsbildungsreife. Ein Schüler ohne Berufsbildungsreife, der an der MSA/eBBR-Prüfung freiwillig teilgenommen und nicht bestanden hat, kann die Berufsbildungsreife dann noch unter bestimmten Bedingungen erlangen (siehe BBR nach der 10. Klasse).
Für den Weg zum Abitur, also die Fortsetzung der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe ist das Erreichen des MSA zwingende Voraussetzung. Aber es müssen noch weitere Anforderungen erfüllt sein. Die Schüler müssen mindestens in drei Fächern Leistungen auf E-Niveau erbracht haben, zwei davon müssen Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sein. In diesen Fächern muss mindestens die Note 3 erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss mindestens 3,0 betragen und es darf höchstens einen Ausfall mit einer 5 geben.